Freitag, 17. Januar 2014

Titelschutz: Was ist das und wie kann man sich erfolgreich gegen eine Titelschutzverletzung wehren?

Aus aktuellem Anlass möchte ich ein paar Worte zum Urheberrecht, insbesondere zum Titelschutz für Bücher schreiben. In Deutschland ist das Markenrecht als Bestandtteil des Urheberrechts dafür zuständig. Die §§ 5 und 15 des Markenrechtes besagen, dass derjenige Autor einen automatischen Titelschutz genießt, der ein Buch erstmals unter einem bestimmten Titel veröffentlicht. Es müssen weitere Vorgaben erfüllt sein. So muss das Buch zum Beispiel durchgehend lieferbar und zumindest in der Deutschen Nationalbibliothek gelistet sein. Außerdem muss der Titel in der Liste verfügbarer Bücher aufzufinden sein. So weit, so gut.

Den Verlagen und auch den Autoren stehen also genügend Medien zur Verfügung, um herauszufinden, ob der gewählte Buchtitel noch frei ist, oder ob er schon von einem anderen Autoren verwendet wurde. Was aber kann man tun, wenn trotzdem jemand den eigenen Titelschutz verletzt? Mir ist das Ende 2013 passiert. Durch Zufall wurde eine Mitarbeiterin meines Verlages darauf aufmerksam, dass es bei Amazon einen Kriminalroman  gibt, erschienen am 19.9.2013, der den Titel "Auf Herz und Nieren" trägt. Freunde der Werne-Krimi-Reihe wissen jetzt schon, was passiert ist.

"auf herz und nieren" heißt der dritte Teil der Werne-Krimi-Reihe. Erstmals veröffentlicht wurde das Buch noch im nicht mehr existenten Autorenfeder-Verlag in Meinerzhagen im Jahr 2010. Seitdem genieße ich auf den Titel den automatischen Titelschutz nach dem deutschen Urheberrecht. 2012 erschien "auf herz und nieren" als Neuauflage im Candela Verlag, der jetzigen Heimat der Werne-Krimis. Selbst dieses Erscheinungsdatum lag ein Jahr vor dem Roman, der im September in einem Kölner Verlag erschien.

Landläufig herrscht die Meinung, es sei schwierig, sich mit größeren Verlagen über eine Urheberrechtsverletzung auseinanderzusetzen. Und so gestaltete sich auch der Anfang meiner Kommunikation mit dem Verlag etwas schwierig. Ich habe den Verlag angeschrieben, auf die Titelschutzverletzung aufmerksam gemacht und um geeignete Vorschläge gebeten, wie wir diese Situation lösen können.

Mir ist natürlich klar, dass es für einen Verlag einen erheblichen finanziellen und logistischen Aufwand bedeutet, einen bereits erschienenen Titel vom Markt zu nehmen. Das war auch gar nicht das, was ich erreichen wollte. Ich wollte, dass die Angelegenheit öffentlich gemacht wird, damit Leserinnen und Leser wissen, dass es zwei identische Titel, aber mit unterschiedlichen Inhalten gibt. Verwechselungsgefahr war ja auf jeden Fall gegeben. Beide Bücher sind Regionalkrimis und auch einige Schlagworte wie zum Beispiel fehlende Organe oder Obdachlose, die involviert sind, könnten die Irritationen noch erhöhen.

Das erste Anschreiben vom Verlag war sehr abwehrend. Man sei sich keiner Schuld bewusst, bei meinem Buch handele es sich ja nur um einen Untertitel. Ohne den Zusatz "Kommissar Wischkamp" sei das Buch gar nicht zu finden und in der Liste verfügbarer Bücher würde es auch nicht auftauchen.

Diese Behauptungen stimmen alle nicht. Das konnte ich auch umgehend mit Fakten belegen. Der Verlag bot mir an, eine Anzeige im Börsenblatt beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels zu schalten, in dem er auf beide Bücher hinweisen wollte. Das aber war mir nicht genug. Dieses Börsenblatt lesen allenfalls Buchhändler, meine Leserinnen und Leser haben darauf aber gar keinen Zugriff.

Also machte ich einen Gegenvorschlag. Ich verlangte eine öffentliche Richtigstellung, die Erlaubnis, die Vorgänge im Internet zu posten und die Pressemitteilung auch auf meine Webseite www.werne-krimi.de zu setzen.

Es folgte ein persönliches Telefonat mit dem Verlagsinhaber. Dabei habe ich ihn darauf hingewiesen, dass mir bei kurzen Stichproben weitere, durch den Verlag nicht zu recht verwendete Titel, aufgefallen seien. Auch diese Aussage habe ich durch die entsprechenden Daten belegt. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass der Verlag meinen Vorschlag einer öffentlichen Richtigstellung annehmen wird.

Den genauen Text der Pressemitteilung finden Sie ebenfalls auf www.werne-Krimi.de

Am Ende ein kleiner Tipp - sowohl für Autoren als auch für Verlage:
Titelrecherche ist wichtig, denn Urheberrechtsverletzungen verstoßen gegen das Deutsche Urheberrecht. Und es lohnt sich sehr wohl, sich auch mit den Größeren in der Branche anzulegen, um das eigene Recht durchzusetzen.