Am 2. Februar gab es in der Reihe „Campus Live“ der VHS in
Hamm in Westfalen einen Vortrag mit dem Titel „Warum ein Dieb nicht spurlos
verschwindet“. Der Referent war Dr. Carsten Hohoff, Biochemiker im Institut für
forensische Genetik in Münster.
Als Autorin von Kriminalromanen interessiert mich das Thema
natürlich sehr und also bin ich abends nach Hamm gefahren. Ich war erstaunt,
wie viele Leute da waren. Aber ich bin mir auch ziemlich sicher, dass nicht
alle diesen teilweise hoch wissenschaftlichen Vortrag tatsächlich verstanden
haben.
Als Erstes erklärte Herr Dr. Hohoff anhand von Folien die
Zusammensetzung der menschlichen DNA. Er erläuterte auch, warum teilweise –
besonders in Fernsehsendungen, aber sicher auch in Büchern – von DNS die Rede
ist. Im Grunde ist es ein und derselbe Begriff, nur einmal auf Englisch mit dem
A für Acid und einmal auf Deutsch mit dem S für Säure am Ende.
Der erste Teil des Vortrags drehte sich fast ausschließlich
um Spuren an Tatorten und um die Spurenträger. DNA gewinnt das Institut zum
Beispiel aus Haaren, Speichel, Hautschuppen oder Schweiß. Tränenflüssigkeit
beinhaltet übrigens keine DNA. Da Tränen aber über die Haut fließen, kann hier
unter Umständen doch erfolgreich eine Täterspur identifiziert werden. Als
bekannteste Spurenträger bezeichnete Herr Dr. Hohoff Handschuhe, Masken,
Zigarettenkippen, aber auch Tatwerkzeuge, auf denen der Täter Spuren
hinterlässt. Hautschuppen lassen sich auch von Autositzen, aus Klimaanlagen
oder von Möbeln, Kleidung und Teppichen herausfiltern. Grundsätzlich
hinterlässt jeder Mensch Spuren, auch wenn er sich noch so sehr bemüht, das
nicht zu tun. Es ist immer nur die Frage, ob die Ermittlungsbehörden in der Lage
sind, diese Spuren zu finden und auszuwerten. Erde an Schuhen oder an
Autoreifen kann zum Beispiel auch zur Bestimmung eines Tatortes analysiert
werden.
Im weiteren Verlauf erläuterte Herr Dr. Hohoff anhand von
Fallbeispielen die praktische Arbeit des Instituts. Inzwischen ist ja allgemein
bekannt, dass man noch nach vielen Jahren einmal gesammelte DNA-Proben
auswerten kann. Aus diesem Grund sind auch heute immer wieder Fahndungserfolge
zu erzielen für Verbrechen, die vor mehr als 20 Jahren begangen wurden. Die
Proben sind, vorausgesetzt sie werden dunkel und trocken gelagert, nahezu
unbegrenzt haltbar. Das Institut hat es aber häufig auch mit verunreinigten,
also kontaminierten Proben zu tun. Bekannt ist das sogenannte „Phantom von
Heilbronn“. Hier sind Wattestäbchen, die zum Einsammeln von DNA-Proben
verwendet werden sollten, durch eine Mitarbeiterin in der Produktion
verunreinigt worden. So befand sich immer dieselbe weibliche DNA zusätzlich auf
jeder Probe. Inzwischen sind Datenbanken eingerichtet worden, die solche
Kontaminationen erkennbar machen sollen. Es gibt eine Datenbank, in der
ausschließlich DNA-Proben von Polizeibeamten registriert sind. Eine andere
Datenbank sammelt Proben von allen Mitarbeitern in Unternehmen, die
Laborausstattungen und Hilfsmittel herstellen, die bei der Spurensicherung und
Spurenauswertung Verwendung finden. Anhand dieser Vergleichsproben können heute
solche Vorfälle wie in Heilbronn unverzüglich erkannt werden.
Das Institut für forensische Genetik arbeitet für die
Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt, aber auch für ausländische
Regierungen wie zum Beispiel die Regierung von Großbritannien. Gegründet wurde
es vor mehr als 30 Jahren von Herrn Professor Dr. Brinkmann, der zuvor an der
Universität in Münster einen Arbeitskreis für forensische Genetik geleitet
hatte. Zu weiteren Dienstleistungen des Instituts gehören Abstammungsprüfungen.
Vaterschaftstests und Ähnliches können hier auch von Privatpersonen in Auftrag
gegeben werden.
Alles in allem war es ein interessanter Abend und die
Erläuterungen von Herrn Dr. Hohoff werden mir sicher bei dem ein oder anderen
Fall in meinen Kriminalromanen eine große Hilfe sein.
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